Waffenbesitzkarte beantragen in Elmshorn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Elmshorn kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung · Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
+49 4121 4502-0
waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein · Kiel
Deliusstraße 10, 24114 Kiel
+49 431 530550-0
info@ea-sh.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Nachweis der Tätigkeit als Waffen- oder Munitionssachverständiger • Sachkundenachweis • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)
Voraussetzungen
• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden Sie von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über Ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken. • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie als Waffen- und/oder Munitionssachverständiger tätig sind und Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen (Bedürfnis). Den Nachweis können Sie beispielsweise über einen Tätigkeitsnachweis erbringen. • Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben. • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind. • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren. • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben. • Sie müssen persönlich geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie geschäftsunfähig sind. • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden. • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese …
So läuft es ab
Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Gut zu wissen
Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern (s. „Verwandte Themen“) oder Waffensachverständigen beantragt werden. Waffensachverständige sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um eine rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie • mindestens 18 Jahre alt sein sowie • Ihr Bedürfnis nachweisen, • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und • persönliche Eignung besitzen, • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Elmshorn erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Weitere Behördengänge in Elmshorn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Waffenbesitzkarte beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.