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Wie beantrage ich eine Waffenbesitzkarte (WBK)?

Angelrute am Steg eines ruhigen Sees bei Sonnenaufgang
Symbolbild · KI-generiert
Die Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen Sie bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt – die Zuständigkeit ist landesrechtlich geregelt. Die WBK erlaubt den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen, nicht aber deren Führen in der Öffentlichkeit (§ 10 WaffG); die Behörde prüft dafür Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Ihr Bedürfnis, etwa als Jäger, Sportschütze oder Sammler. Welche Unterlagen Ihre Stadt konkret verlangt und welche Gebühren anfallen, sehen Sie hier aus den amtlichen Verwaltungsportalen. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 17,00 € und 288,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 9266 Städte, davon 5193 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Waffenbesitzkarte beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Waffenbesitzkarte beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen. • 31,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung für die erste von 2 Kurzwaffen bei Jägern. • 87,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von bis zu 2 Kurzwaffen, bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen, Repetierflinten bei Sportschützen • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von mehr als 2 Kurzwaffen oder 3 halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für gefährdetet Personen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe • 95,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe, für die Verwendung (ausschließlich) bei Geld- und Werttransporten • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe für die Verwendung bei der Sicherung gefährdeter Personen oder Objekte, ggf. inklusive Geld- und Werttransporte. • 119,00: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine juristische Person einschließlich der Eintragung der ersten Waffe • 97,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Salutwaffe • 82,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste bedürfnisfreie oder Deko-Waffe • 121,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste Waffe für alle anderen Antragstellenden • 60% der für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte fälligen Gebühr: Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte • 15,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Erwerbs- oder Besitzberechtigungen • 10,00 Euro: Eintragung einer weiteren Waffe bei Anträgen auf Erteilung von mehreren Besitzberechtigungen im Erbfall • 17,00 Euro: Ausstellung eines Folgedokuments, wenn die maximale Anzahl der Waffen in einem Dokument überschritten wurde • 25,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung • 5,00 Euro: Munitionserwerbsberechtigung bei gleichzeitiger Beantragung der zugehörigen Waffe Weitere Gebühren nach der Erteilung • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses • 30,00 Euro: für Sportschützen nach jeweils weiteren 10 Jahren, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (grün) • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • Sachkundenachweis des Schützenverbands oder Zeugnis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers für Sportschützinnen und Sportschützen • Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung für Sportschützinnen und Sportschützen • gültiger Jagdschein für Jägerinnen und Jäger • Sachkundenachweis und Glaubhaftmachung der Gefährdung für gefährdete Personen • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. • Waffenbesitzkarte des Erblassers/der Erblasserin für Erbinnen und Erben von Waffen • Sterbeurkunde, ggf. Testament oder Erbschein für Erbinnen und Erben von Waffen • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Waffenbesitzkarte beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)31,00 € / 87,00 € / 112,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)180,00 €08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)180,00 €08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)288,00 €Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)180,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Erfurt (Thüringen)Online-Dienst08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)Online-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)Online-Dienst08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Waffenbesitzkarte beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 17,00 € und 288,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Waffenbehörde. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Waffenbesitzkarte beantragen“ online?
In 5193 von 9266 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Die Waffenbesitzkarte erlaubt nur Erwerb und Besitz (§ 10 Abs. 1 WaffG) – also die Waffe zu Hause aufzubewahren. Das Führen, das heißt die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, erfordert einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Keine Führungserlaubnis braucht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert, sofern der Transport einem vom eigenen Bedürfnis umfassten Zweck dient oder damit zusammenhängt – etwa dem Weg zum Schießstand (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Das Waffengesetz selbst kennt keine Farbbezeichnungen – sie haben sich in der Verwaltungspraxis für die verschiedenen WBK-Typen etabliert. Die grüne WBK ist die Standard-Erlaubnis, etwa für Jäger oder einzelne Sportwaffen. Die gelbe WBK ist die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG: eine unbefristete Erwerbserlaubnis für bestimmte Waffenarten wie Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen oder einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition. Die rote WBK erhalten Sammler, die glaubhaft machen, dass sie die Waffen für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen (§ 17 WaffG).
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Nach § 4 Abs. 1 WaffG müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein Bedürfnis (§ 8) nachweisen. Als Bedürfnis kommen unter anderem Jagd, Schießsport im Verein (§ 14 WaffG) oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (§ 17 WaffG) in Betracht. Das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft die Behörde alle fünf Jahre erneut (§ 4 Abs. 4 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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