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Nebenwohnsitz anmelden in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Erkelenz bei: Bürgerbüro · Erkelenz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkelenz

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

02431 85-336

buergerbuero@erkelenz.de

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

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buergerbuero@erkelenz.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Dienstleistungen in unserem virtuellen Amt wahrzunehmen. Sparen Sie sich die Fahrt zum Bürgerbüro und erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause. Buchen Sie hier einen Termin für das virtuelle Amt . Terminbuchung virtuelles Amt Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro: Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen. An- und Ummeldung: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz (01. November 2015) innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anzumelden. Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb von Erkelenz. Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen aufgeführten Unterlagen durchzuführen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig – ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten durchgeführt werden. Benötigte Unterlagen für die An- und Ummeldung: • Personalausweis aller meldepflichtigen Personen (auch die der Kinder, wenn vorhanden, ansonsten Geburtsurkunden) • Reisepass (falls vorhanden) • Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil • Wohnungsgeberbestätigung Bei Durchführung der An- bzw. Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich: • Bestellungsurkunde, Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder Ummeldevollmacht (siehe Downloads) • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mit allen meldepflichtigen Personen einschl. minderjähriger Kinder und Unterschriften aller meldepflichtigen Personen ab 16 Jahre Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland: Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder ab 16 Jahren anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkelenz erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Erkelenz online?
Für Erkelenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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