Amtliche Beglaubigung in Erkrath: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Erkrath
Bürgerbüro Alt-Erkrath
Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3244
buergerbuero@erkrath.de
Bürgerbüro Hochdahl · Erkrath
Hochdahler Markt 10a, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3344
buergerbuero@erkrath.de
Fachbereich Einwohner · Ordnung · Erkrath
Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers
0211 2407-3201
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Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie von Unterschriften und Handzeichen im Bürgerbüro zu erhalten. Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien Im Bürgerbüro kann die Fotokopie eines Schriftstücks einer Behörde (zum Beispiel Schulzeugnis, Diplom Fachhochschule, Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer) beglaubigt werden, sofern dieses bei einer anderen Behörde oder einer privaten Stelle vorgelegt werden soll. Die Beglaubigung der Fotokopie eines nicht-behördlichen Schriftstückes (zum Beispiel Arbeitszeugnis privater Arbeitgeber, Handyvertrag, Kaufvertrag) ist nur zulässig, wenn die Kopie des Schriftstücks zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann lediglich die Kopie einer amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch staatlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer gefertigt worden sein. Zur Beglaubigung einer Fotokopie kommen Sie bitte mit dem Original sowie der Fotokopie in das Bürgerbüro. Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen Die Beglaubigung ist zulässig, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird oder zur Vorlage bei einer privaten Stelle, wenn dies aufgrund einer deutschen Rechtsvorschrift verlangt wird. Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro und vollziehen die Unterschrift direkt im Bürgerbüro. Von der Beglaubigung ausgeschlossene Dokumente Keine Beglaubigung können erteilt werden für: • Personenstandsurkunden. Zuständig ist das Standesamt, welches die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. • Grundbuchauszüge, Gerichtsentscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen. Zuständig ist das jeweilige Gericht, welches das Register führt oder die Entscheidung getroffen hat. • Private Dokumente zur Vorlage bei einer privaten Stelle. Hier ist eine öffentliche Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten. Gebühren Seit dem 01.04.2026 gilt für Beglaubigungen die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach fällt für den Aufwand der Beglaubigungen von bis zu 10 Minuten eine Gebühr von 20,00 Euro an.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Erkrath erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Erkrath online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Erkrath:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.