Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Amtliche Beglaubigung in Erkrath: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Erkrath bei: Bürgerbüro Alt-Erkrath. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkrath

Bürgerbüro Alt-Erkrath

Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3244

buergerbuero@erkrath.de

Bürgerbüro Hochdahl · Erkrath

Hochdahler Markt 10a, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3344

buergerbuero@erkrath.de

Fachbereich Einwohner · Ordnung · Erkrath

Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers

0211 2407-3201

ordnung@erkrath.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie von Unterschriften und Handzeichen im Bürgerbüro zu erhalten. Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien Im Bürgerbüro kann die Fotokopie eines Schriftstücks einer Behörde (zum Beispiel Schulzeugnis, Diplom Fachhochschule, Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer) beglaubigt werden, sofern dieses bei einer anderen Behörde oder einer privaten Stelle vorgelegt werden soll. Die Beglaubigung der Fotokopie eines nicht-behördlichen Schriftstückes (zum Beispiel Arbeitszeugnis privater Arbeitgeber, Handyvertrag, Kaufvertrag) ist nur zulässig, wenn die Kopie des Schriftstücks zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann lediglich die Kopie einer amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch staatlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer gefertigt worden sein. Zur Beglaubigung einer Fotokopie kommen Sie bitte mit dem Original sowie der Fotokopie in das Bürgerbüro. Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen Die Beglaubigung ist zulässig, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird oder zur Vorlage bei einer privaten Stelle, wenn dies aufgrund einer deutschen Rechtsvorschrift verlangt wird. Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro und vollziehen die Unterschrift direkt im Bürgerbüro. Von der Beglaubigung ausgeschlossene Dokumente Keine Beglaubigung können erteilt werden für: • Personenstandsurkunden. Zuständig ist das Standesamt, welches die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. • Grundbuchauszüge, Gerichtsentscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen. Zuständig ist das jeweilige Gericht, welches das Register führt oder die Entscheidung getroffen hat. • Private Dokumente zur Vorlage bei einer privaten Stelle. Hier ist eine öffentliche Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten. Gebühren Seit dem 01.04.2026 gilt für Beglaubigungen die allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach fällt für den Aufwand der Beglaubigungen von bis zu 10 Minuten eine Gebühr von 20,00 Euro an.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Erkrath erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Alt-Erkrath, Bahnstraße 2, 40699 Erkrath, Fundort des Neanderthalers. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Erkrath online?
Für Erkrath ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns