Amtliche Beglaubigung in Eschweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Eschweiler
Bürgerbüro · Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
02403 71-600
buergerbuero@eschweiler.de
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Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/ Amtliche Beglaubigungen können im Bürgerbüro vorgenommen werden. Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden. Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Bürgerbüro amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, zu beglaubigen. Im Bürgerbüro werden keine Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Nicht beglaubigt werden außerdem: • Testamente • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten • Grundbucheintragungen • von Gerichten gefertigte Entscheidungen • Vereins- und Handelsregistersachen • Eidesstaatliche Versicherungen • Generalvollmachten • Kopien mit ausländischen Textinhalten, sowie • übersetzte ausländische Ausweisdokumente und • ausländische Pässe • Vorsorgevollmachten • Privatrechtliche Angelegenheiten ( z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften ) müssen vom Notar beglaubigt werden Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten werden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch die Betreuungsstelle des Kreises Aachen, Frau Alt, Tel. 0241/5198-2350 gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,- EUR vorgenommen. Beantragung, Verfahren Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Beglaubigung von Abschriften kann die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen. Gebühren: Beglaubigungen einer Abschrift, je Seite 3,00 € Beglaubigungen einer Ablichtung, je Seite 3,00 € Beglaubigung einer Unterschrift 2,00 € benötigte Unterlagen • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstückes. • Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Eschweiler erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Eschweiler:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.