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Gewerbe abmelden in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten

Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main

"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-42404

gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerberegister

Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main

"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-32999

gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Frankfurt am Main — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes: • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Gut zu wissen

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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