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Jagdschein beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Untere Jagdbehörde — Gebühr laut amtlicher Angabe: 40,00 € / 95,00 € / 18,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Untere Jagdbehörde

Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main

"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-42405

wjf@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Ausstellungsgebühr 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 € Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Jagdabgabe 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 €

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Benötigte Unterlagen

Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind: • ein gültiges Ausweisdokument, • aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden • das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung , • eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie • Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe. Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden. Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen. Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind: • dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat, • die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde, • eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

So läuft es ab

Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

Gut zu wissen

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man: • Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie • zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein. Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main40,00 € / 95,00 € / 18,00 € / 15,00 €
Hessen15,00 € – 95,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Ausstellungsgebühr 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 € Die weitere Tabelle zeigt die … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Untere Jagdbehörde, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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