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Sterbeurkunde beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Standesamt

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

standesamt@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main

+49 69 212-45570

standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • Personalausweis oder Reisepass • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • bei Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und • den eigenen Ausweis • für andere Personen, wie nähere Verwandte: • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel • Erbschein • Grundbuchauszug

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen. Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen: • Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main • schriftlich mit einem Brief • durch persönliche Vorsprache 1. Im Internet: Auf der Internetseite - https://frankfurt.de/standesamt - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten: • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen • über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt. 2. Per Brief Sie können Ihre Urkunden auch schriftlich mit folgenden zusätzlichen Angaben/Unterlagen beantragen: • Telefonnummer • E-Mail-Adresse falls vorhanden - • eigenhändige Unterschrift der Bestellung • Kopien des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail oder mit der Post eine entsprechende Gebührenrechnung.

So läuft es ab

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Persönliche Beantragung: • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen. Beantragung per Post, Fax oder E-Mail: • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail. • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Sterbedatum und –ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt) • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Gut zu wissen

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main12,00 € / 6,00 €
Hessen6,00 € – 47,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Standesamt, Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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