Untersuchungsberechtigungsschein in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Frankfurt am Main
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main
Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main
Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main
Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main
"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main
Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main
Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Derzeit können Sie Untersuchungsberechtigungsscheine ausschließlich online beantragen.
So läuft es ab
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung). Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor. Sie beantragen den Untersuchungsberechtigungsschein über unseren Online-Dienst . Den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen schicken wir postalisch an Ihre Hauptwohnung. Die Zustellung dauert ca. eine Woche.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Gut zu wissen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Frankfurt am Main erledigen?
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Frankfurt am Main online?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Frankfurt am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.