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Amtliche Beglaubigung in Friedberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Friedberg bei: Stadt Friedberg - Bürgerservice – Bürgerbüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Friedberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Friedberg - Bürgerservice – Bürgerbüro

Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen), Kreisstadt

+49 6031 88-5200

Buergerbuero@friedberg-hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

06151 12-5302

internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

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Benötigte Unterlagen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Voraussetzungen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille. Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden erhalten Sie ausschließlich beim zuständigen Standesamt. Diese Unterlagen dürfen im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Kopien können beim Ortsgericht beglaubigt werden. Dafür müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Die Gebühr für beglaubigte Kopien beträgt ab 4 Euro. Unterschriftenbeglaubigungen sind ebenfalls möglich. Die Unterschrift muss persönlich vor der Mitarbeitenden geleistet werden; ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen. Die Gebühr beträgt 7,50 Euro. Bitte beachten Sie, dass nicht in allen Fällen eine amtliche Beglaubigung möglich ist. Das Ortsgericht Friedberg (Hessen) bietet ebenfalls Beglaubigungen an. Es befindet sich im Gebäude II, im Innenhof links am Hintereingang. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es ist ausschließlich Barzahlung möglich. Die Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 - 17:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Gut zu wissen

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Friedberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Friedberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Friedberg - Bürgerservice – Bürgerbüro, Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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