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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Fürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Fürth bei: Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 € / 30,70 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Fürth

Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 911 974-2277

fahrerlaubnis@fuerth.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 45 Euro • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €) • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 6 €) Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.

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Benötigte Unterlagen

• aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden) • Diebstahlsanzeige der Polizei Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen. • Versicherung an Eides Statt Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.   • Führerscheinbeantragung nach Verlust in Fürth • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.) • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden) Bei Verlust/Diebstahl zusätzlich • Diebstahlsanzeige oder selbstverfasste bzw. notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung (Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend) • Eidesstattliche Versicherung. Diese muss persönlich bei der Führerscheinstelle erklärt und unterschrieben werden. Eine mitgebrachte Erklärung ist nicht ausreichend. • Für die eidesstattliche Versicherung fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 EUR an, die direkt vor Ort bar oder per EC-Karte zu bezahlen ist. Bei Namensänderung zusätzlich • Behördliches Dokument, das Namensänderung bestätigt (zum Beispiel Heiratsurkunde oder ähnliches) Bei Auflagenänderung bzw. Beschränkungsänderung zusätzlich, je nach gewünschter Änderung • Nachweis zur Auflagenänderung • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV) (bei Änderung Sehvermögen) • Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a FeV (Anhängerprüfbescheinigung zur Klasse B, Eintragung Auflage 96) • Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b FeV (Krafträder der Klasse A1, Eintragung Auflage 196 zur Klasse B)

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben. Wohnsitz in der Stadt Fürth

Gut zu wissen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben. Wenn sich Ihr Familienname geändert hat, können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Allerdings ist der Führerschein kein Ausweisdokument und es besteht keine Pflicht, den Namen ändern zu lassen. Müssen zum Beispiel in Folge von Operationen Eintragungen wie Auflagen, oder Beschränkungen in Ihrem Führerschein vermerkt werden, benötugen Sie Ersatzdokumente.

Wie stehen die Gebühren in Fürth im Vergleich?

Fürth45,00 € / 30,70 € / 6,00 €
Bayern6,00 € – 45,00 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Fürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 45 Euro • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €) • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Fürth erledigen?
Zuständig ist: Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Fürth online?
Für Fürth ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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