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Führerschein verloren: Ersatzführerschein beantragen — Kosten, Unterlagen & Dauer

Fahrstunde: Hände am Lenkrad eines Fahrschulautos
Symbolbild · KI-generiert
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins beantragen Sie das Ersatzdokument bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt; Ihre Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen, eine neue Prüfung ist nicht erforderlich. Den Verlust sollten Sie der Behörde unverzüglich anzeigen. Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt finden Sie hier — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder, mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 1,00 € und 72,10 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 7704 Städte, davon 1696 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• 42,50 Euro: Ersatzführerschein • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.) • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl • Personalausweis oder Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland. • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde. • Senden Sie die Karteikartenabschrift an: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Abt. IV - Fahrerlaubniswesen Sachgebiet IV C 21 Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)42,50 € / 10,00 € / 13,30 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)08.07.2026
München (Bayern)45,00 € / 30,70 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)45,10 € / 9,75 € / 5,10 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)30,30 € / 42,30 €08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)40,10 €08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)45,00 € / 47,00 € / 41,00 €Online-Dienst08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Nürnberg (Bayern)45,00 € / 30,70 € / 6,00 €08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)31,40 € / 34,70 €Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)36,80 € / 6,00 € / 5,31 €08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)45,00 € / 30,70 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)34,30 € / 10,00 € / 30,70 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)44,90 € / 68,90 € / 10,20 €08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)42,60 € / 30,70 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)32,30 €08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe Details08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe Details08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)27,00 €Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)35,50 € / 11,70 €08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)43,00 € / 35,30 € / 13,80 €08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)41,30 € / 67,00 € / 25,30 €08.07.2026
Heidelberg (Baden-Württemberg)08.07.2026
Solingen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)45,00 € / 30,70 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Paderborn (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst09.07.2026

+ 7664 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 1,00 € und 72,10 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ online?
In 1696 von 7704 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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