Einbürgerung beantragen in Ganderkesee: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Ganderkesee kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Einbürgerung · Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen
04431 85989
einbuergerung@oldenburg-kreis.de
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Einzelfallabhängig. In der Regel jedoch: • Gültiger Pass und gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand (Geburts- / Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenen falls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse / gegebenenfalls Sprachzertifikat Deutsch B1 und Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland • Die letzten drei Lohnabrechnungen • Sofern Selbständig • Gewerbeanmeldung • den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes • Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten drei Monate • Arbeitsvertrag • Mietvertrag • Versicherungsverlauf (erhält man bei der Landesversicherungsanstalt) • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherungsschutz • Nachweis Alterssicherung (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung) Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen. Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff Internationaler Urkundenverkehr. Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer vorlegen. Welche Übersetzer zugelassen sind, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. I. Für die Ermessenseinbürgerung werden folgende Mindestanforderungen gesetzlich vorausgesetzt: • Sie müssen sich rechtmäßig und gewöhnlich im Inland aufhalten, Das bedeutet: Sie müssen sich dauerhaft rechtmäßig in Deutschland aufhalten; Deutschland ist Ihr Lebensmittelpunkt. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein, • Sie müssen handlungsfähig sein oder gesetzlich vertreten werden. Handlungsfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (sofern er nicht geschäftsunfähig oder im Falle der Volljährigkeit in dieser Angelegenheit zu betreuen und einem Einwilligungsvorbehalt zu unterstellen wäre). • Sie müssen straffrei sein. Das bedeutet, dass Sie weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden sind, noch gegen Sie auf Grund von Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist. Nicht berücksichtigt werden - Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz - Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen - Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat zu einer Freiheits-, Geld- oder Jugendstrafe verurteilt und ein solcher Beweggrund im Rahmen des Urteils festgestellt worden ist. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden. Ausnahme: Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von der Straffreiheit abgesehen werden • Sie müssen in der Lage sein, für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen. Das bedeutet: Sie müssen sich und Ihre Angehörigen ernähren, ohne öffentliche …
So läuft es ab
• Den Einbürgerungsantrag müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellen. • Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich. • Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag. • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutscher Staatsangehöriger / deutsche Staatsangehörige. • Vor der Aushändigung müssen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte. • Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung der zuständigen Meldebehörde, der Ausländerbehördeund dem beim Bundesverwaltungsamt geführten Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Gut zu wissen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Einbürgerungsanspruch beantragen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger / gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin. Sie können u. a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen. Ausländer / Ausländerinnen, die keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen. Bei Erfüllung der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn die Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen kann. Das bedeutet, dass Sie zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: Sie müssen sich dauerhaft rechtmäßig in Deutschland aufhalten, Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt, Sie sind handlungsfähig oder gesetzlich vertreten, besitzen keine (erheblichen) Vorstrafen, sind in der Lage für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst zu sorgen, besitzen eine Wohnung oder Unterkunft in Deutschland, Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet und Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten …
Häufige Fragen
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Ganderkesee erledigen?
Weitere Behördengänge in Ganderkesee:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.