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Sterbeurkunde beantragen in Ganderkesee: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Ganderkesee bei: Fachdienst 32 - Standesamt · Ganderkesee. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Ganderkesee

Fachdienst 32 - Standesamt · Ganderkesee

Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee

04222 44-0

standesamt@ganderkesee.de

Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Recht - Standesamt

Mühlenstrasse 2-4, 27777 Ganderkesee

rathaus@ganderkesee.de

Gebühren (amtlich)

20,00 EUR (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 10,00) Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Ganderkesee — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Allgemeine Informationen Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden. In der Regel veranlasst das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die Ausstellung der Sterbeurkunde(n) und übergibt sie Ihnen. Sie benötigen später eine (weitere) Urkunde? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person verstorben ist. Sofern dies die Gemeinde Ganderkesee ist, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Ganderkesee?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 20,00 EUR (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 10,00) Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Ganderkesee erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 32 - Standesamt · Ganderkesee, Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Ganderkesee online?
Für Ganderkesee ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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