Kirchenaustritt erklären in Garbsen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Garbsen
- Standesamt · Garbsen
Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Mo 07:30-12:00,14:00-17:00 · Di 07:30-12:00,14:00-16:00 · Mi 07:30-12:30 · Do 07:30-12:00,14:00-18:00 · Fr 07:30-12:00 · Sa-So closed (lt. OpenStreetMap)
05131 707-624
standesamt@garbsen.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
So läuft es ab
• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Gut zu wissen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin im Standesamt per Telefon unter 05131 707-624 oder per E-Mail an standesamt@garbsen.de. Kircheneintritte werden direkt bei den entsprechenden Kirchengemeinden erklärt bzw. beantragt.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Garbsen erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Garbsen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.