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Kirchenaustritt erklären: Zuständige Stelle, Kosten & Ablauf

Reisepass und Dokumentenmappe auf dem Schalter eines Bürgeramts
Symbolbild · KI-generiert
Wo Sie den Kirchenaustritt erklären, hängt vom Bundesland ab: In manchen Ländern ist das Standesamt zuständig (etwa in Bayern), in anderen das Amtsgericht (etwa in Berlin). Die Erklärung geben Sie persönlich zur Niederschrift ab oder reichen sie schriftlich in öffentlich beglaubigter Form ein. Diese Seite zeigt Ihnen die zuständige Stelle, die Gebühren und den Ablauf für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG). Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 7,50 € und 42,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 7611 Städte, davon 888 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Kirchenaustritt erklären in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Kirchenaustritt erklären?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• 30,00 Euro • Wird die Erklärung von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt, entstehen dort zusätzliche Kosten.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Kirchenaustrittserklärung Ausschließlich durch Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift möglich. Der Austritt kann nicht online erklärt werden! • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • Geburtsurkunden Ihrer Kinder Die Geburtsurkunden für Ihre Kinder benötigen Sie, wenn Sie den Austritt auch für Ihre Kinder erklären möchten und Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde (bis Dezember 2008 auch als Heiratsbuch oder Familienbuch angelegt) benötigen Sie, wenn Sie die Eintragung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft auch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt vornehmen lassen möchten.

Kirchenaustritt erklären: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)30,00 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)25,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)30,00 €08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Bremen (Bremen)Online-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)25,00 € / 10,00 €08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)42,00 € / 22,00 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)25,00 € / 10,00 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe Details08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)25,00 € / 10,00 €08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)20,00 €08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)30,00 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)30,00 €08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)20,00 €08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe Details08.07.2026
Kassel (Hessen)30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)30,00 € / 26,00 € / 10,07 €Online-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Heidelberg (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)25,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Ingolstadt (Bayern)25,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Offenbach am Main (Hessen)siehe Details08.07.2026
Würzburg (Bayern)25,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Fürth (Bayern)25,00 € / 10,00 € / 35,00 €08.07.2026
Heilbronn (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Ulm (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Pforzheim (Baden-Württemberg)30,00 €08.07.2026
Wolfsburg (Niedersachsen)08.07.2026
Göttingen (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Reutlingen (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026

+ 7571 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 7,50 € und 42,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ online?
In 888 von 7611 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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