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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Geestland: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Geestland bei: Gesundheit · Cuxhaven — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Geestland kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Gesundheit · Cuxhaven

Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven

info@landkreis-cuxhaven.de

Landkreis Cuxhaven - Gesundheit

Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de

Gebühren (amtlich)

• 26,00 EUR In folgenden Fällen entfällt die Gebühr. Bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als • Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die eine der Schulformen gemäß den §§ 16 bis 19 NSchG besuchen, für Zwecke einer Maßnahme der beruflichen Orientierung, • Schülerin, Schüler, Erziehungsberechtigte/r für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule, • Person für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, • Person für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder • Feldköchin, Feldkoch oder Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes. Sollte einer der oben genannten Gründe auf Sie zutreffen, müssten Sie bei der Online-Belehrung einen entsprechenden Nachweis hochladen. Der Nachweis muss nachfolgendes enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Angabe wann und wo die Tätigkeit aufgenommen wird Aus dem Nachweis muss klar erkennbar sein, welcher Kostenbefreiungsgrund für Sie zutrifft.

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Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

So läuft es ab

Sie nehmen an einer Online-Belehrung teil. Hier der Verfahrensablauf: 1. Klicken Sie den Button „Infektionsschutzbelehrung“ 2. Bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen und melden sich über „BundID-Konto“ (für Privatpersonen) oder „Mein UK“ (für Unternehmeskonten) an 3. Ggfls. müssen Sie sich noch bei „BundID“ registrieren, was Sie im Rahmen des Verfahrens erledigen können 4. Ausfüllen des Antrages 5. Videos anschauen und Ankreuzfragen beantworten 6. Gebühr bezahlen (Bezahlen ist per PayPal oder Kreditkarte möglich) 7. Nach dem Bezahlen drucken Sie Ihre Bescheinigung aus dem Postfach der BundID aus

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.

Wie stehen die Gebühren in Geestland im Vergleich?

Geestland26,00 €
Niedersachsen1,00 € – 27,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Geestland?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 26,00 EUR In folgenden Fällen entfällt die Gebühr. Bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als • Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Geestland erledigen?
Zuständig ist: Gesundheit · Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Geestland online?
Für Geestland ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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