Gewerbe anmelden in Gelsenkirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Gelsenkirchen
Dienstgebäude Bochumer Straße 12-16 - Referat 32/5 - Gewerbe · Gelsenkirchen
Bochumer Straße 12-16, 45879 Gelsenkirchen
gewerbemeldestelle@gelsenkirchen.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren für die Gewerbeanmeldung Gewerbeanmeldung und -ummeldung • Natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 € • Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 € • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 € Gewerbeabmeldung gebührenfrei
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter , • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter Welche Gewerbetätigkeit muss angemeldet werden? Meldepflichtig sind Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen: Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen: Urproduktion (z. B. Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Tierzucht) freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens (z. B. Vermietung/Verpachtung einer Immobilie, Photovoltaikanlagen für eigene Zwecke). Welche Tätigkeit kann nicht als Gewerbe angemeldet werden? Das sind im Wesentlichen die Tätigkeiten der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Softwareentwickler sowie die Heilberufe (Heilpraktiker) und Heilhilfsberufe (Krankenschwestern, Altenpfleger, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten, Podologen).
So läuft es ab
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gut zu wissen
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei • Neuerrichtung eines Betriebs, • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht, • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (u. a.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Gelsenkirchen?
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Gelsenkirchen erledigen?
Geht „Gewerbe anmelden“ in Gelsenkirchen online?
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Weitere Behördengänge in Gelsenkirchen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.