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Baugenehmigung beantragen in Gera: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Gera bei: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 4000 Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz - Abteilung 4910 Baugenehmigung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Gera

Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 4000 Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz - Abteilung 4910 Baugenehmigung

Amthorstraße 11, 07545 Gera

0365 838-4910

Bauvorhaben@gera.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

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Voraussetzungen

Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

Gut zu wissen

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Gera?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Gera erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 4000 Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz - Abteilung 4910 Baugenehmigung, Amthorstraße 11, 07545 Gera. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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