Behörden in Gera: Ämter, Gebühren & Online-Dienste
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
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Personalausweis beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist Aktuelle Personenstandsurkunde, je nach Familienstand eine Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Reisepass beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Reisepass (32 Seiten) Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind: • für einen Reisepass: 37,50 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 Euro Ab dem 24. Lebensjahr: • für einen Reisepass: 70,00 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 Euro Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,00 Euro zahlen. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 Euro Zuschlag bezahlen.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen: • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass) • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild) • Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden. • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist) • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des …
Wohnsitz anmelden / ummelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich) • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung) • Bestätigung des Wohnungsgebers
Führungszeugnis beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.
Gewerbe anmelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bearbeitungsdauer
• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Eheschließung anmelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2540 Standesamt · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
In der Regel werden folgende Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung benötigt: • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung (in der Regel nicht älter als 4 Wochen) • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: • die …
Geburtsurkunde beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2540 Standesamt · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie mitbringen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht für die Person, die Sie vertreten soll • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) • Personalausweis oder Reisepass Ihres Vertreters oder Ihrer Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Meldebescheinigung beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Wohngeld beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3100 Sozialamt - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Neben dem auszufüllenden Antragsformular müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein: Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder finanziellen Belastung: • Mietvertrag, • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung, • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims beziehungsweise der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, • bei Eigentümern: Aktueller Grundsteuerbescheid. Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder: • Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, • aktueller Rentenbescheid, • aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld), • Nachweis über Unterhaltszahlungen, • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld …
Aufenthaltstitel verlängern in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2530 Ausländerbehörde · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Benötigte Unterlagen
• Pass oder Passersatz • Bestehender Aufenthaltstitel • Aktuelles biometrisches Foto • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens. • Mietvertrag • Nachweise zum Lebensunterhalt (inklusive 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate) • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Einbürgerung beantragen in Gera
Zuständig: Staatsangehörigkeitsbehörde · Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehefrau oder des vorherigen Ehemannes oder • der vorherigen Lebenspartnerin oder des vorherigen Lebenspartners • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse • wenn Sie Schülerin oder Schüler sind: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie Studentin oder Student sind: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind: • Gewerbeanmeldung • …
Schwerbehindertenausweis beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung - Abteilung 3530 Versorgung · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis. • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten) Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern. Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.
Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Benötigte Unterlagen
• Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen,Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei) • Führerschein
Internationalen Führerschein beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Benötigte Unterlagen
• Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt) • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass) • bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt • Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich) • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
Arbeitslos melden in Gera
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Elektronische Arbeitslosmeldung: • Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Persönliche Arbeitslosmeldung: • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.
Arbeitslosengeld beantragen in Gera
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung • Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: • Kündigungsschreiben • Erklärung zur Arbeitsaufgabe • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld • Bescheinigung über Nebeneinkommen • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit) • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
Bürgergeld beantragen in Gera
Zuständig: Jobcenter · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antragsformulare • gültiges Ausweisdokument: • Personalausweis oder • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • Aufenthaltstitel • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge) • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) • Arbeitsbescheinigung …
Kindergeld beantragen in Gera
Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie: • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise: • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder • Nachweis der Behinderung
Kinderzuschlag beantragen in Gera
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind • Nachweise zum Einkommen • Erklärung zum Vermögen • Nachweise über Wohnkosten • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise
Elterngeld beantragen in Gera
Zuständig: Team Elterngeld · Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antragsformular • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes • Einkommensnachweise • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Unterhaltsvorschuss beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3400 Jugendamt - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss · bundesweite Infos
Vaterschaftsanerkennung in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3400 Jugendamt - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärungen beim Jugendamt und beim Standesamt sind gebührenfrei. Für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers fallen 40 Euro Zusatzkosten an.
Benötigte Unterlagen
• Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes • Geburtsnachweis des Vaters (z.B. Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) • Familienstandsnachweis der Mutter, wenn diese verheiratet oder geschieden ist • gültiger Identitätsnachweis, wie Personalausweis oder Reisepass jedes anwesenden Elternteils • bei vorgeburtlicher Anerkennung: Mutterpass In Gera ist ausschließlich die Geburtsurkunde des Kindes zulässig. Die Abstammungsurkunde ist zur Beurkundung unzulässig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Wohnberechtigungsschein beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3100 Sozialamt - Abteilung 3170 Wohnen / Finanzielle Hilfen · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des TMIL. Derzeit beträgt die Gebühr je Bescheinigung zwischen 10 € und 25 €. Zahlungsart: Überweisung.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Pass, • Heiratsurkunde (nur junge Ehepaare), • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigung, Kurzarbeitergeld, Renten, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss), • ggf. Geburtsurkunde(n), • Schwerbehindertenausweis, • Schwangerschaftsnachweis (z. B. Mutterpass), • Atteste, Gutachten, usw., • Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr, • Immatrikulationsbescheinigung, • ggf. schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Bewohnerparkausweis beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen
• schriftlicher Antrag • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung • Fahrerlaubnis/Führerschein • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden
Wohnsitz abmelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis
Bearbeitungsdauer
Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Steuerklasse ändern in Gera
Zuständig: Finanzamt Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Bearbeitungsdauer
• dauerhafte Trennung von • der Ehepartnerin oder dem Ehepartner • der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner oder • Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
BAföG beantragen in Gera
Zuständig: Team Ausbildungsförderung · Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• ausgefüllter Antrag • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte (Formblatt 02) • gegebenenfalls Kopie des • aktuellen Aufenthaltstitels • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: • Kopie der Meldebescheinigung oder • Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert • wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe • gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel • Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags, • Waisenrentenbescheid, • Stipendiumsbescheid oder • Riester-Renten-Bescheinigung • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug. • Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck "Vereinfachte Vermögensfeststellung" …
Erbschein beantragen in Gera
Zuständig: Amtsgericht Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich: • Ihr Personalausweis oder Reisepass, • die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser), • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft, • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt, • Namen und Anschriften der Miterben, • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen, • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge, • den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Pflegegrad beantragen in Gera
Zuständig: Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung) • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen • gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 Arbeitstage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt.
Kirchenaustritt erklären in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2540 Standesamt · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rente beantragen in Gera
Zuständig: Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Rente für Bergleute • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
Personalausweis verloren: Verlust melden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Gewerbe abmelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Gewerbe ummelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Sterbeurkunde beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2540 Standesamt · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Steuernummer beantragen in Gera
Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Bonn · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3400 Jugendamt - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Eheurkunde beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2540 Standesamt · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Namensänderung beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Benötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Baugenehmigung beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 4000 Stadtentwicklung, Bau und Umwelt - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz - Abteilung 4910 Baugenehmigung · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Fischereischein beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des beantragten Fischereischeins. Mit der Ausstellungsgebühr wird die Fischereiabgabe erhoben. § 37 ThürFischAVO (Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe) bezüglich der Thüringer Gebühren. (1) Die Fischereischeingebühr beträgt für 1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro 2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro, 3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro 4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro 5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro, 6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro, 7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro, (2) Die Fischereiabgabe beträgt für 1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro, 2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro, 3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro, 4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro, 5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro, 6.
Benötigte Unterlagen
• Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürFischG, § 33 Abs. 2 ThürFischAVO) • Personalausweis • Passbild
Nebenwohnsitz anmelden in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35 · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich) • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung) • Bestätigung des Wohnungsgebers
Verpflichtungserklärung abgeben in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - Abteilung 2530 Ausländerbehörde · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweise • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)
Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Gera
Zuständig: Finanzamt Südthüringen · Suhl · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• Es fallen keine Gebühren an. • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Anzeige oder bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge). Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrem Finanzamt.
Benötigte Unterlagen
Soweit für Sie eine Anzeigepflicht besteht (bspw. beim Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden), reichen Sie bitte die privatschriftschriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt ein. In allen anderen Fällen wird das Finanzamt Sie ggf. auffordern, weitere Unterlagen (bspw. abgeschlossene Bau- oder Generalunternehmerverträge, Nachweise über valutierende Höhe von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) einzureichen.
Kleinen Waffenschein beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis/ Reisepass
Waffenbesitzkarte beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Auszug aus dem Vereinsregister • Sachkundenachweis (verantwortliche Person) • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)
Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Gera
Zuständig: Amtsgericht Gera · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• Die Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt: gebührenfrei • Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch durch das Grundbuchamt: 10,00 EUR • Erteilung eines amtlichen Ausdrucks: 20,00 EUR • Abdruck aus dem Grundbuch durch Notarin oder Notar: 10,00 EUR • beglaubigter Abdruck: 15,00 EUR zuzüglich Auslagen der Notarin oder des Notars, insbesondere die Abrufgebühr in Höhe: 8,00 EUR (je Grundbuchblatt)
Benötigte Unterlagen
• Reisepass oder Personalausweis • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers)
Bearbeitungsdauer
Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Einsicht sofort vornehmen.
Punktestand in Flensburg abfragen in Gera
Zuständig: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) · Flensburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.
Benötigte Unterlagen
• ausgefüllter Online-Antrag oder • Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift
Elternzeit anmelden in Gera
Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Regionalinspektion Mittelthüringen · Bad Langensalza · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antrag für die Zulässigkeitserklärung Das zuständige Amt kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt. Der Antrag sollte enthalten: • Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers • Kontaktperson im Unternehmen • Anschrift der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers • Geburtsdatum der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers • (voraussichtlicher) Entbindungstermin, Dauer der Elternzeit oder Dauer der Pflegezeit • Grund der Kündigung • Beweismittel (zum Beispiel Gewerbeabmeldung, Gesellschafterbeschluss, Beschluss Insolvenzeröffnung) • Stellungnahme der Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung oder Ähnliches)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Antrags und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern. Es ist jedoch grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen auszugehen.
Hilfe zur Pflege beantragen in Gera
Zuständig: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3100 Sozialamt - Abteilung 3140 Teilhabemanagement · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Nachweise entsprechen denen, die für die Entscheidung für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB XII (unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt) notwendig sind. Sie müssen Ihr gesamtes Einkommen nachweisen. Außerdem ist bei pflegeversicherten Antragstellenden das medizinische Gutachten des MDK sowie der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad und die Leistungen aus der Pflegeversicherung vorzulegen. Bei Nichtpflegeversicherten sollte ein ärztlicher Bericht beigefügt sein; die Begutachtung wird von der für die Gewährung der Hilfe zur Pflege zuständigen Behörde veranlasst.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Scheidung einreichen in Gera
Zuständig: Amtsgericht Gera · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden: • Ihr Lichtbildausweis • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • ggfs. die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt.
Bearbeitungsdauer
Wegen des vorgegeben Verfahrensablaufs mindestens 3 Monate, vom Einzelfall abhängig
Untersuchungsberechtigungsschein in Gera
Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Abteilung 6 Arbeitsschutz · Bad Langensalza · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Thüringen ist.
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt. • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen. • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Verkehrswertgutachten beantragen in Gera
Zuständig: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Zeulenroda-Triebes - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Gebühren werden gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA) erhoben. Die Gebühren eines Gutachtens über unbebaute/bebaute Grundstücke setzen sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr, zuzüglich der Umsatzsteuer und eventueller Auslagen zusammen. • Gutachten über unbebaute Grundstücke nach § 193 Abs. 1 des BauGB • 75 v. H. der Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA • Gutachten über bebaute Grundstücke nach § 193 BauGB • Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA Anlage 2: Verkehrswert in Euro Grundbetrag in Euro Anteil vom Verkehrswert bis 250.000 1.100 0,58 Prozent bis 500.000 1.850 0,28 Prozent bis 1.000.000 2.250 0,20 Prozent bis 2.500.000 2.950 0,13 Prozent über 2.500.000 4.700 0,06 Prozent
Benötigte Unterlagen
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis und Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. vom Wertermittlungsobjekt und vom Antragsvolumen in den Geschäftsstellen ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Arbeitsunfall melden in Gera
Zuständig: Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Bearbeitungsdauer
• Arbeits-, Wege- oder Schulunfall Ihrer angestellten Person, wodurch diese voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist • Unfall von Schülerinnen oder Schülern, Studierenden oder im Kindergarten, der eine ärztliche Behandlung erfordert
Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Gera
Zuständig: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Amts-Standorte in Gera
Standortdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
IKK classic
Puschkinplatz 4, 07545 Gera
Mo-Mi 07:30-17:00 · Do 07:30-18:00 · Fr 07:30-15:00
+49 365 822 60
Offizielle Website →Zollamt
Carl-Zeiss-Straße 2, 07552 Gera
Mo-Mi 07:00-15:30 · Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-14:30
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera
+49 365 548 54 600
Offizielle Website →GUV Weiße Elster/Saarbach
Amthorstraße 11, 07545 Gera
Ämter für Landesentwicklung und Flurneuordnung Thüringen
Burgstraße 5, 07545 Gera
StadtService H35
Heinrichstraße 35, 07545 Gera
Thüringer Landesamt für Finanzen Beihilfestelle und Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen Gera
Ernst-Toller-Straße 14, 07545 Gera
+49 361 573628144
Offizielle Website →Abfallwirtschaftzweckverband Ostthüringen
Ebelingstraße 10, 07545 Gera
+49 365 8332150
Offizielle Website →Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen
De-Smit-Straße 18, 07545 Gera
+49 365 8561487
Offizielle Website →Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Regionalbereich Ost
Hainstraße 19, 07545 Gera
Offizielle Website →Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera
Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera
Mo, Mi 07:30-15:00 · Di, Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-12:00
+49 361 573625900
Offizielle Website →Häufige Fragen
Welche Behördengänge kann ich in Gera online erledigen?
Woher stammen die Angaben für Gera?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.