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Verkehrswertgutachten beantragen in Gladbeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Gladbeck bei: Ressort 62.0 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstücksinformationen u. -bewertungen · Kreis Recklinghausen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Gladbeck kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Ressort 62.0 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstücksinformationen u. -bewertungen · Kreis Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Kreis Recklinghausen

02361 53-0

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Benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt. Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden: • Grundbuchauszug • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen • Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin • Brandversicherungsschein • Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen • Verzeichnis Betriebskosten • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren • Energieausweis • Lageplan • Baupläne/Grundrisse.

Voraussetzungen

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten. Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.). In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie zum aktuellen oder gegebenenfalls zu einem zurückliegenden Stichtag festgestellt. Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden.

So läuft es ab

Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen. • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen. • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. • Es wird bestimmt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird. • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Ausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt. • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig. • Dann kann der Verkehrswert berechnet und beschlossen werden. • Dem/Der Auftraggeber/-in (und dem/der Eigentümer/-in) wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Füllen Sie das Formular aus und senden die Informationen ab. Vom Gutachterausschuss werden Sie über das weitere Verfahren informiert. In der Regel erfolgt nach der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen eine Vorbesichtigung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Anschließend erfolgt eine Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses sowie eine interne Beratung zur Ermittlung des Verkehrswertes. Abschließend werden Ihnen die Gutachten ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.

Gut zu wissen

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Gladbeck erledigen?
Zuständig ist: Ressort 62.0 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstücksinformationen u. -bewertungen · Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Kreis Recklinghausen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Gladbeck online?
Für Gladbeck ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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