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Verkehrswertgutachten beantragen: Gutachterausschuss, Antrag & Ablauf

Baupläne, Bauhelm und Zollstock auf dem Tisch — Bauen und Immobilie
Symbolbild · KI-generiert
Ein amtliches Verkehrswertgutachten erstellt der selbständige und unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte (§ 192 BauGB) — den Antrag stellen Sie bei dessen Geschäftsstelle, die je nach Bundesland bei der Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt ist. Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie bestimmte Behörden, die Gerichte und Justizbehörden (§ 193 BauGB). Auf dieser Seite finden Sie Zuständigkeit, Unterlagen und gegebenenfalls anfallende Gebühren für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 200,00 € und 800,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8064 Städte, davon 6001 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Verkehrswertgutachten beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Verkehrswertgutachten beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Nach der Beantragung und der Sachverhaltsprüfung werden Sie durch die zuständige Behörde umfassend über die Gebühren aufgeklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Erst nach Prüfung der Antragsvoraussetzung und der Bestätigung der Kostenübernahme erfolgt die Antragsbearbeitung. Die Gebühr beläuft sich in der Regel auf einen Betrag im vierstelligen Bereich. • Die Gebühren richten sich nach der Rechtsform der beantragenden Person und der zuständigen Behörde. Für die Gutachten des Gutachterausschusses richten sich die Gebühren nach den Tarifstellen 7000 und 7001 der Vermessungsgebührenordnung. • Für die verwaltungsinternen Tätigkeiten erfolgt eine Abrechnung nach den hierfür vorgesehenen Vorschriften.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Verkehrswertermittlung für Grundstücke (Erstellung eines Gutachtens) Den Antrag können Sie ausschließlich online stellen. • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Bei Beauftragung des Gutachterausschusses: Nachweis der Antragsberechtigung Nachweise können u.a. sein: • Kopie des Grundbuchauszuges • Erbschein • Vollmacht des/der Eigentümers/in (Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts können im Online-Dienst einen Nachweis der Antragsberechtigung hochladen.) • Lagebezug Die Beantragung bedarf zwingend eines Lagebezugs des Grundstückes, auf das sich die Wertermittlung beziehen soll. Dieser Lagebezug kann durch die Eingabe der Adresse, die Angaben des Liegenschaftskatasters oder des Grundbuches oder durch das Hochladen eines Kartenauszugs im Online-Dienst hergestellt werden.

Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem beauftragten Arbeitsumfang und den erforderlichen Unterlagen anderer Behörden. Bei Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist im Einzelfall eine Bearbeitungszeit von derzeit mindestens einem Jahr üblich.

Verkehrswertgutachten beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)siehe Details08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)400,00 €08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)Online-Dienst08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe Details08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)450,00 € / 650,00 € / 651,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Herne (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Paderborn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst09.07.2026
Ingolstadt (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Offenbach am Main (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Würzburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Fürth (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wolfsburg (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Göttingen (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erlangen (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Koblenz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Trier (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 200,00 € und 800,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Geschäftsstelle bei Stadt/Kreis). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ online?
In 6001 von 8064 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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