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Aufenthaltstitel verlängern in Gotha: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Gotha bei: Landratsamt Gotha - Ordnungsamt - Ausländerbehörde — Gebühr laut amtlicher Angabe: 48,00 € / 46,50 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Gotha

Landratsamt Gotha - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Schöne Aussicht 5, 99867 Gotha

03621 214-523

Auslaender@kreis-gth.de

Gebühren (amtlich)

Kostenhöhe (fix): • 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • 48,00 Euro für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten • 46,50 Euro für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten Bemerkung: Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

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Benötigte Unterlagen

• und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) • Aufenthaltstitel (Studienbezogenes Praktikum EU) • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendium, Verpflichtungserklärung, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto bei einer Bank, Bankbürgschaft, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches) • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice). • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils • Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung) • Praktikumsvereinbarung mit dem Praktikumsgeber mit folgendem Inhalt: • Beschreibung des Programms für das Praktikum (einschließlich Bildungsziel, Lernkomponenten), • Angaben zur Dauer des Praktikums, • die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung, • Arbeitszeiten und • das Rechtsverhältnis zwischen Praktikumsnehmer und Praktikumsgeber. • Kostenübernahmeerklärung des Praktikumsgebers • Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und Ihr Praktikum verlängern möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

So läuft es ab

• Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern). • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem gesetzlichen Vertreter (in der Regel von einem Elternteil) begleitet werden. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern grundsätzlich zusammen in der Behörde erscheinen und gemeinsam den Antrag für Sie stellen. Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist dem anderen sorgeberechtigten Elternteil durch diesen eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung auszustellen. • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin). • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

(bei Spanne): ca. 6 bis 8 Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Gut zu wissen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Wie stehen die Gebühren in Gotha im Vergleich?

Gotha48,00 € / 46,50 €
Thüringen46,50 € – 48,00 €
Deutschland (6.001 Städte)27,60 € – 100,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Gotha?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Kostenhöhe (fix): • 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • 48,00 Euro für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten • 46,50 Euro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Gotha erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Gotha - Ordnungsamt - Ausländerbehörde, Schöne Aussicht 5, 99867 Gotha. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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