Eheschließung anmelden in Grevenbroich: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Grevenbroich
Standesamt - 33.2 · Grevenbroich
Schloßstraße 5, 41515 Grevenbroich
Mo-Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)
02181 608-3366
standesamt@grevenbroich.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung: • gültigen Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
• Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet. • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt. • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend. • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise • eine bestehende Ehe oder • ein Verwandtschaftsverhältnis. • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus. • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich. • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend. Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
So läuft es ab
• Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung. • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten. • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten. • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese. • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein. • Sie erhalten eine Eheurkunde. Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen. Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Bearbeitungsdauer
• Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag. • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.
Gut zu wissen
Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt. Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein. Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen. Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Grevenbroich erledigen?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Grevenbroich:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.