Eheschließung anmelden: Unterlagen, Kosten & Ablauf beim Standesamt

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).
Eheschließung anmelden in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Was kostet Eheschließung anmelden?
Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:
• 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen Zusätzlich können dazu kommen: • 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten • 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch • 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B) • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:
• Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Die Anmeldung können Sie vor Ort durch persönliche Vorsprache der Eheschließenden oder durch nur einen Partner mit Vollmacht vornehmen oder Sie melden die Eheschließung mittels Formular schriftlich per Post an. • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig. • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein. • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde. • Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. • Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen (unter "Weiterführende Informationen"). • Wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren: Beglaubigte Abschrift des Eheregisters • Beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. • Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden. • Wenn Sie verwitwet sind: Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungevermerk Wahlweise ist auch möglich, die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners, beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen. • Wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren: Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren. • Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen. • Wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren: Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil • Wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil • Wenn sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden der Kinder • Wenn sie gemeinsame Kinder haben: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (wenn vorhanden) • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung • Bei Verhinderung eines Partners: schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung • ggf. weitere Dokumente Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine
Wie lange dauert es?
• Deutsche Staatsangehörigkeit Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren. • Dokumente in deutscher Sprache • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen"). • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen"). • Bei Urkunden, die im Original in Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen. • Dokumente im Original Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. • Frist: 6 Monate Gültigkeit Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden. • ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin. • ggf. Schriftliche Anmeldung der Eheschließung Wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sind, können sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich vornehmen.
Eheschließung anmelden: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt
Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.
| Stadt | Gebühren (amtlich) | Online | Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin (Berlin) | 45,00 € / 40,00 € / 80,00 € | — | 08.07.2026 |
| München (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Stuttgart (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Leipzig (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Dresden (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Hannover (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Nürnberg (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mannheim (Baden-Württemberg) | — | — | 08.07.2026 |
| Karlsruhe (Baden-Württemberg) | 65,00 € / 110,00 € / 130,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Augsburg (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Braunschweig (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Chemnitz (Sachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Krefeld (Nordrhein-Westfalen) | 60,00 € / 90,00 € / 110,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Erfurt (Thüringen) | — | — | 08.07.2026 |
| Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) | — | — | 08.07.2026 |
| Potsdam (Brandenburg) | 64,00 € / 35,00 € / 17,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Saarbrücken (Saarland) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Oldenburg (Niedersachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Osnabrück (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Heidelberg (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Regensburg (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Herne (Nordrhein-Westfalen) | — | — | 08.07.2026 |
| Paderborn (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 09.07.2026 |
| Neuss (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 09.07.2026 |
| Ingolstadt (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | — | 08.07.2026 |
| Würzburg (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Fürth (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Heilbronn (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Ulm (Baden-Württemberg) | — | — | 08.07.2026 |
| Pforzheim (Baden-Württemberg) | — | — | 08.07.2026 |
| Wolfsburg (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € | — | 08.07.2026 |
| Göttingen (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € / 380,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bottrop (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Reutlingen (Baden-Württemberg) | — | — | 08.07.2026 |
| Erlangen (Bayern) | 55,00 € / 30,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Remscheid (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Jena (Thüringen) | — | — | 08.07.2026 |
| Salzgitter (Niedersachsen) | 75,00 € / 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) | 60,00 € / 90,00 € / 110,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.