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Gewerbe anmelden in Gütersloh: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Gütersloh bei: Gewerbeamt · Gütersloh. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Gütersloh

Gewerbeamt · Gütersloh

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh

gewerbeamt@guetersloh.de

FB32 Ordnung · Gütersloh

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh

05241/82-2272

aord@guetersloh.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeanmeldung

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter , • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit; allerdings gibt es nach den Vorschriften der Gewerbeordnung auch selbständige Tätigkeiten, für die zunächst eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Beispielsweise bei den folgenden Tätigkeiten: • Vermittlung von Versicherungen • Makler (Immobilienmakler, Wohnimmobilienmakler) • Wohnimmobilienverwaltung (Hausverwaltungen) • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln • Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften • Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholabgabe zum Verzehr an Ort und Stelle • gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung • gewerbliche Automatenaufstellung (Geldspielgeräte) • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe • Betrieb einer Spielhalle • gewerbliche Zimmervermietung Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist jedoch NICHT abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbestelle erfragt werden. 53 Handwerke sind zulassungspflichtig und können nur mit Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden, wie z.B.: • Friseure, • Maler, • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, • Kraftfahrzeugtechniker • Bäcker, • Maurer, • Dachdecker

So läuft es ab

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie können die Gewerbemeldung entweder • vollständig digital auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW • auf dem Postweg über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder • persönlich nach Terminabsprache im Rathaus, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh durchführen.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei • Neuerrichtung eines Betriebs, • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht, • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (u. a.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Gütersloh?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Gewerbeanmeldung
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Gütersloh erledigen?
Zuständig ist: Gewerbeamt · Gütersloh, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Gütersloh online?
Für Gütersloh ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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