Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Nebenwohnsitz anmelden in Haltern am See: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Haltern am See bei: Bürgerbüro · Haltern am See — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,80 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Haltern am See

Bürgerbüro · Haltern am See

Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See

02364 933 180

buergerbuero@haltern.de

Gebühren (amtlich)

keine • keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. • Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See • Umzug innerhalb der Gemeinde • Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anzumelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist. Erfolgt der Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden. Die Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch. Ausnahmen: • Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss eine Nebenwohnung anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Moanten überschreitet. • Keine Meldepflicht besteht bei einer vorübergehenden Unterbringung in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Heimerziehung • Wer aus dem Ausland zuzieht, muss sich nach drei Monaten anmelden. Ab sofort kann die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes auch online vorgenommen werden. Vorraussetzung hierfür ist, dass die eID-Funktion des Personalausweises eingeschaltet und funktionsfähig ist.

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Haltern am See?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): keine • keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Haltern am See erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Haltern am See, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns