Baugenehmigung beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Oberste Bauaufsicht · Hamburg
Nagelsweg 37-39, 20097 Hamburg
Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Bauprüfung · Hamburg
Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg
Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31- · Hamburg
Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise für einen Bauantrag erforderlich sind.
Voraussetzungen
• Sie möchten eine bauliche Anlage errichten oder ändern. • Sie sind selbst bauvorlageberechtigt oder • Sie sind Bauherrin oder Bauherr und haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein. Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens.
So läuft es ab
• Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich. • Sie können Ihren Antrag auch von einer bevollmächtigten Person oder einer bauvorlageberechtigten Person einreichen lassen. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang Ihres Bauvorhabens und der gewählten Verfahrensart. Sie kann 1-3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Gut zu wissen
Für die • Errichtung, • Änderung (zum Beispiel Umbau), • Nutzungsänderung (zum Beispiel Umnutzung von Büro zu Wohnungen) von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Sie müssen die Baugenehmigung beantragen. Die Baugenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit Bau- oder Änderungsmaßnahmen beginnen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Hamburg erledigen?
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Hamburg online?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.