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Gewerbe anmelden in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 15,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen · Hamburg

Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg

Di, Do 09:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten · Hamburg

Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31- · Hamburg

Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg

Gebühren (amtlich)

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG und weitere) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 25 Euro. Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 15 Euro.

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte Melden Sie als gewerbetreibende Person das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführende Gesellschafterin oder als geschäftsführender Gesellschafter beziehungsweise als deren gesetzliche Vertretung an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht wird nur benötigt, wenn die anzeigende Person keine vertretungsberechtigte Person des Gewerbebetriebes ist.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Gewerbe betreiben. Meldepflichtig sind Sie: • wenn Sie ein Einzelgewerbe betreiben, • als geschäftsführende Gesellschafterin oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (zum Beispiel OHG, GbR), • als persönlich haftende Gesellschafterin oder persönlich haftender Gesellschafter einer KG, • als Kommanditistin oder Kommanditist einer KG, wenn Sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen sowie • als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG). Nicht meldepflichtig sind Sie unter anderem: • als Urproduzentin oder Urproduzent (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei), • als Freiberuflerin oder Freiberufler (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten), • wenn Sie Kinder betreuen oder erziehen, • als unterrichtende Person.

So läuft es ab

• Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formular oder elektronisch anmelden. Fügen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes mittels Formular in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei. • Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formular „Gewerbe-Anmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Anmeldung" bekommen Sie im Internet. • Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie bei der persönlichen Anmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben. • Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person ummelden lassen. • Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle. • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. • Die Behörde teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit. • Sie begleichen die Gebühren. • Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung. • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.

Fristen

Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (zum Beispiel Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (zum Beispiel illegales Glücksspiel). Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein …

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung müssen Sie abgeben, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle beginnen. Dies ist der Fall bei • Neugründung • Wechsel der Rechtsform • Gesellschaftereintritt • Wiedereröffnung nach Verlegung aus anderem Meldebezirk • Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung) • Übernahme (Erbfolge, Kauf oder Pacht) Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.

Wie stehen die Gebühren in Hamburg im Vergleich?

Hamburg25,00 € / 15,00 €
Hamburg15,00 € – 25,00 €
Deutschland (9.055 Städte)6,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG und weitere) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 25 Euro. Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 15 Euro.
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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