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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen / Bewacherrecht.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen / Bewacherrecht

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten · Hamburg

Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - · Hamburg

Alte Holstenstraße 65-67, 21029 Hamburg

Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe · Hamburg

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, • Bescheinigung in Steuersachen, ggf. Handelsregisterauszug • Sachkundenachweis der Handelskammer • Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung.

Voraussetzungen

Sie haben die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Nachweis • Ihrer persönlichen Sachkunde und • einer Haftpflichtversicherung nach § 15 Bewachungsverordnung (BewachV)

So läuft es ab

• Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem schriftlichen Antrag zusammen bei Ihrem zuständigen Bezirksamt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein. • Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt prüft Ihren Antrag. • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis.

Gut zu wissen

Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete sind.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen / Bewacherrecht, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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