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Bildung und Teilhabe beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration · Hamburg

Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über: • Kinderzuschlag • Wohngeld • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Voraussetzungen

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich pauschal 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert. • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die …

So läuft es ab

• Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Sachlage

Gut zu wissen

Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration · Hamburg, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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