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Eheurkunde beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden — Gebühr laut amtlicher Angabe: 19,50 € / 8,50 € / 47,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Harburg - Standesamt · Hamburg

Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten · Hamburg

Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Heiraten · Hamburg

Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühren betragen für eine Urkunde 19,50 EUR. • Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die zugleich bestellt wird, kostet 8,50 EUR. • Urkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei Beispiel: Sie beantragen 2 Eheurkunden und eine mehrsprachige Eheurkunde. Die Gebühr beträgt für die Erstausfertigung jeweils 19,50 Euro für die weitere Eheurkunde werden im gleichen Bearbeitungsschritt 8,50 Euro fällig. Insgesamt werden Gebühren in Höhe von 47,50 Euro (19,50€ + 19,50€ + 8,50€) fällig.

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Benötigte Unterlagen

• Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • Wenn Sie die Urkunde in Vertretung beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument. • Für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel und ggf. eine Vollmacht.

Voraussetzungen

Urkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. • Sie sind die Ehegattin/Lebenspartnerin oder der Ehegatte/Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht. • Sie sind die Eltern der Ehegatten/Lebenspartner. • Sie sind Kind der Ehegatten/Lebenspartner. • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. • Wurde die Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

So läuft es ab

Sie beantragen die Eheurkunde, den Eheregisterausdruck, die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, den mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister (internationale Eheurkunde), die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bei dem zuständigen Standesamt. Sie können die oben genannten Urkundenarten elektronisch online beantragen. • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung" im Serviceportal auf hamburg.de. • Sie werden durch die Antragstellung geführt. Sie können die Ausstellung einer der oben genannten Urkunden persönlich beantragen: • Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei Ihrem zuständigen Standesamt vorab. • Für eine persönliche Beantragung/Abholung kann ein Termin erforderlich sein. • Sie legen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, ggf. eine Vollmacht, die Sie zur Abholung der Urkunde(n) legitimiert. • Sie zahlen die Gebühr in der Regel bargeldlos im Standesamt. Sie können die oben genannten Urkunden schriftlich per Post oder E-Mail beantragen: • Sie richten ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Urkunde auszustellen. Bitte geben Sie an welche Art der Urkunde Sie benötigen und wie viele Ausfertigungen Sie wünschen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Ort und Datum der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft • den Grund der Beantragung • Ihre Meldeanschrift • wenn bekannt: Standesamt und Registernummer • Sie legen dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Sie erhalten die beantragten Urkunden per Post. • Sie begleichen die Gebühren. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gut zu wissen

Haben Sie geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft (Eingetragene Lebenspartnerschaft) geschlossen und benötigen hierüber einen Nachweis, können Sie diesen beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet bzw. die Lebenspartnerschaft geschlossen haben. Die Urkunde beweist die Eheschließung bzw. die Lebenspartnerschaft von Ihnen mit Ihrem Ehepartner/Lebenspartner oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten/Lebenspartner, den Ort und Tag der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • Internationale Eheurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Sie können die Lebenspartnerschafturkunde in folgenden Formen erhalten: • Lebenspartnerschaftsurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bzw. dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung bzw.

Wie stehen die Gebühren in Hamburg im Vergleich?

Hamburg19,50 € / 8,50 € / 47,50 €
Hamburg8,50 € – 47,50 €
Deutschland (9.086 Städte)1,00 € – 125,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühren betragen für eine Urkunde 19,50 EUR. • Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die zugleich bestellt wird, kostet 8,50 EUR. • Urkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei Beispiel: Sie beantragen 2 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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