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Elternzeit anmelden in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Elternzeit anmelden erledigen Sie in Hamburg bei: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Staatliche Arbeitsschutzaufsicht · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Staatliche Arbeitsschutzaufsicht · Hamburg

Billstraße 80, 20539 Hamburg

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt.

Voraussetzungen

Wenn Sie einer Person mit besonderen Kündigungsschutz kündigen möchten, können Sie die Aufhebungen dieses Kündigungsschutzes unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

So läuft es ab

Um Arbeitnehmenden unter besonderem Kündigungsschutz zu kündigen, müssen Sie vor der Kündigung einen Antrag auf Zulässigkeitserklärung bei der zuständigen Behörde stellen. Die Zulässigkeitserklärung können Sie elektronisch über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars beantragen. Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung über den Online-Dienst beantragen wollen: Rufen Sie den Online-Dienst auf. • Melden Sie sich über das Servicekonto Business an. • Ihre Unternehmensdaten werden aus dem Servicekonto in den Online Antrag übernommen. • Als antragstellende Person tragen Sie alle notwendigen Daten ein. • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Hierfür können Sie Nachweise hochladen. • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft. • Sie erhalten einen Bescheid per Post. Sie benötigen die Zustimmung (Bescheid) der zuständigen Behörde, bevor Sie die Kündigung rechtswirksam aussprechen können. Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung anhand des PDF-Formulars beantragen wollen: • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular. • Füllen Sie den Antrag aus. • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft. • Sie erhalten einen Bescheid per Post. • Sie benötigen die Zustimmung (Bescheid) der zuständigen Behörde, bevor Sie die Kündigung rechtswirksam aussprechen können.

Bearbeitungsdauer

Die Beabeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Wochen bis 4 Wochen. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität ihres Antrages und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern.

Gut zu wissen

Müssen Sie einer Person kündigen, die unter einem besonderen Kündigungsschutz steht, so können Sie vor der ausgesprochenen Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beziehungsweise eine Kündigungszulassung beantragen. Folgende Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz: • Frauen während der Schwangerschaft • Eltern in Elternzeit • Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Elternzeit anmelden“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Staatliche Arbeitsschutzaufsicht · Hamburg, Billstraße 80, 20539 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Elternzeit anmelden“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Frist gilt für die Anmeldung der Elternzeit?
Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn von Ihrem Arbeitgeber verlangen, Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr spätestens dreizehn Wochen vorher (§ 16 BEEG). Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich.
Reicht eine E-Mail für die Anmeldung?
Ja. Das Gesetz verlangt die Geltendmachung in Textform (§ 16 BEEG) — eine E-Mail genügt damit. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Zugang dokumentieren zu lassen, etwa durch eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers.
Muss ich mich bei der Anmeldung schon festlegen?
Ja, teilweise: Wer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag verlangt, muss zugleich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll (§ 16 BEEG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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