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Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung erledigen Sie in Hamburg bei: Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

Der Erwerb von inländischen Grundbesitzes, zum Beispiel eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Das gilt unabhängig von der Form des Erwerbs. Dies kann zum Beispiel über einen Kaufvertrag, über ein Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren oder nur mittelbar durch den Erwerb von 90% der Anteile an einer Gesellschaft die Grundbesitz hält, erfolgen. Die entsprechenden Vorgänge sind regelmäßig durch den beurkundenden Notar, in bestimmten Fällen auch durch den Erwerber und den Veräußerer dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Wenn dieser Grundbesitz in Hamburg belegen ist, beträgt der Steuersatz 5,5 % der Gegenleistung. In der Regel entspricht der Wert der Gegenleistung dem Kaufpreis. Erst wenn die Steuer entrichtet worden ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese braucht Ihr Notar für die Eintragung ins Grundbuch beim zuständigen Gericht.

Bearbeitungsdauer

Die Steuerfestsetzung dauert in der Regel etwa sechs Wochen, kann aber im Einzelfall teilweise auch deutlich länger sein.

Gut zu wissen

Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg, Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Der Erwerber eines Grundstücks darf erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (§ 22 GrEStG). Das Finanzamt hat diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist. In der Praxis übersendet das Finanzamt die Bescheinigung üblicherweise unaufgefordert dem beurkundenden Notar zur Vorlage beim Grundbuchamt — je nach Bundesland auch direkt dem Grundbuchamt; der Notar veranlasst anschließend die Eigentumsumschreibung.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht einen Steuersatz von 3,5 Prozent vor (§ 11 GrEStG); die Bundesländer haben jedoch die Befugnis, den Steuersatz selbst zu bestimmen (Art. 105 Abs. 2a GG). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt daher vom Bundesland ab, in dem das Grundstück liegt. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (§ 8 GrEStG) — beim Kauf also der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (§ 9 GrEStG). Die konkret festgesetzte Steuer weist Ihr Grunderwerbsteuerbescheid aus.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen — Käufer oder Verkäufer?
Steuerschuldner sind beim Grundstückskauf grundsätzlich die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen — also Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Im notariellen Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt; das Finanzamt richtet den Bescheid dann zunächst an die Vertragspartei, die die Steuer übernommen hat — meist also an den Käufer.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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