Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg
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Der Erwerb von inländischen Grundbesitzes, zum Beispiel eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Das gilt unabhängig von der Form des Erwerbs. Dies kann zum Beispiel über einen Kaufvertrag, über ein Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren oder nur mittelbar durch den Erwerb von 90% der Anteile an einer Gesellschaft die Grundbesitz hält, erfolgen. Die entsprechenden Vorgänge sind regelmäßig durch den beurkundenden Notar, in bestimmten Fällen auch durch den Erwerber und den Veräußerer dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Wenn dieser Grundbesitz in Hamburg belegen ist, beträgt der Steuersatz 5,5 % der Gegenleistung. In der Regel entspricht der Wert der Gegenleistung dem Kaufpreis. Erst wenn die Steuer entrichtet worden ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese braucht Ihr Notar für die Eintragung ins Grundbuch beim zuständigen Gericht.
Bearbeitungsdauer
Die Steuerfestsetzung dauert in der Regel etwa sechs Wochen, kann aber im Einzelfall teilweise auch deutlich länger sein.
Gut zu wissen
Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit
Häufige Fragen
Wo kann ich „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Hamburg erledigen?
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen — Käufer oder Verkäufer?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.