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Kleinen Waffenschein beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Polizei Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Polizei Hamburg

Grüner Deich 1, 20097 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) außerhalb • Ihrer eigenen Wohnung, • Ihrer eigenen Geschäftsräume oder • Ihres eigenen Grundstücks (zum Beispiel eigener Garten) bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür den kleinen Waffenschein. Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, ist es notwendig, den kleinen Waffenschein mitzuführen. Dieser Schein muss im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass von Ihnen vorgezeigt werden können.

So läuft es ab

• Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach. • Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Fristen

Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw.

Gut zu wissen

Kleinen Waffenschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Polizei Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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