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Sterbeurkunde beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Harburg - Standesamt · Hamburg

Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch · Hamburg

Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Heiraten · Hamburg

Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • bei Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Ausweis und • Ihren eigenen Ausweis • für andere Personen, wie nähere Verwandte: • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel • Erbschein • Grundbuchauszug • gegebenenfalls weitere Dokumente erfahren Sie von der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde erhalten, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Auch Sterbefälle von deutschen Staatsbürgern, die im Ausland oder auf einem deutschen Seeschiff verstorben sind, können unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Sterberegister beurkundet werden. So können Sie eine deutsche Sterbeurkunde erhalten. Sie benötigen die Sterbeurkunde beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung, • die Nachlassabwicklung sowie • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Wenn Sie eine Sterbeurkunde im Ausland benötigen, können Sie ein mehrsprachiges Formular beantragen. Dieses Formular kann die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde ersetzen.

So läuft es ab

• Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach. • Die zuständige Stelle stellt die Sterbeurkunde aus. • Sie erhalten die Sterbeurkunde per Post, sofern Sie keine persönliche Abholung vereinbart haben. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach der Übersendung oder bei der Abholung von Ihnen gezahlt. Alternativ können Sie den Online-Dienst nutzen. • Sie registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Nutzerdaten an. • Sie werden durch die Eingabemaske des Online-Dienstes geführt. • Die weiteren Schritten gleichen der persönlichen und schriftlichen Antragstellung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 - 10 Tage.

Gut zu wissen

Sterbeurkunde für einen Angehörigen beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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