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Vaterschaftsanerkennung in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften · Hamburg

Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - · Hamburg

Am Güterbahnhof 8, 21035 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - · Hamburg

Am Güterbahnhof 8, 21035 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - · Hamburg

Am Güterbahnhof 8, 21035 Hamburg

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis beider Eltern (Ausweise/Pässe) • Beleg der bestehenden Schwangerschaft (eine Seite des Mutterpasses, Bescheinigung des Arztes)

Voraussetzungen

• Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, dem Amtsgericht, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden. • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde. • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung). • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen. • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Bearbeitungsdauer

Die Beurkundung dauert ca. 20-30 Minuten. Bei schwierigen Einzelfällen, z.B. bei Dolmetscherbeteiligung oder hohem Beratungsbedarf entsprechend länger.

Gut zu wissen

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. In diesem Fall muss er die Vaterschaft freiwillig anerkennen. Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, kann die Vaterschaft auch vor Gericht festgestellt werden. Dazu können Sie sich beraten lassen. Sie können auch bei der Feststellung der Vaterschaft unterstützt werden. Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären: • Unterhaltsansprüche des Kindes • Unterhaltsansprüche der Mutter • Sorgerecht • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes • Erteilung des Namens des Vaters Sie können für die Feststellung der Vaterschaft auch eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Die zuständige Behörde kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften · Hamburg, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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