Verpflichtungserklärung abgeben in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
City Ausländerangelegenheiten · Hamburg
Großer Burstah 6, 20457 Hamburg
Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 40 4279-09867
Harburg Ausländerangelegenheiten · Hamburg
Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg
Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
Ost Ausländerangelegenheiten · Hamburg
Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg
Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
Gebühren (amtlich)
• § 68 Absatz 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html • § 66 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__66.html • § 5 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html • Artikel 21 Visakodex https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjwpKvhr6WCAxU6SvEDHdPTB9MQFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Feur-lex.europa.eu%2FLexUriServ%2FLexUriServ.do%3Furi%3DOJ%3AL%3A2009%3A243%3A0001%3A0058%3ADE%3APDF&usg=AOvVaw30zrVMyrA7ALvndaXZgQpZ&opi=89978449 • Artikel 6 Absatz 1c Schengener Grenzkodex https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32016R0399
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) • wenn Sie aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR/Schweiz) kommen: • zusätzlich Aufenthaltserlaubnis • wenn Sie eine juristischen Person vertreten (zum Beispiel Firma, Verein): • zusätzlich Nachweis, dass Sie berechtigt sind, die juristische Person zu vertreten • zusätzlich Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) • Nachweise dafür, dass Sie in der Lage sind, für den Lebensunterhalt der einreisenden Person aufzukommen. Dies können zum Beispiel sein: • Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen • Rentenbescheid • Arbeitslosengeld-Bescheid • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld • wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: • aktueller Steuerbescheid • aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung • gegebenenfalls andere Nachweise, aus denen Ihr monatliches Nettoeinkommen oder -gewinn hervorgeht (zum Beispiel Bescheinigung Ihrer Steuerberatung) • Identitätsnachweis und aktuelle ausländische Adresse der einreisenden Person
Voraussetzungen
• Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet. • Sie sind eine natürliche Person oder die Vertretung einer juristischen Person, zum Beispiel eines Unternehmens, oder eines karitativen Verbandes. • Ihr Einkommen ist nachweislich ausreichend, um auch die Lebensunterhaltungskosten der einreisenden Person zu tragen. • Wenn Sie selbst im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, ist diese länger gültig, als der geplante Aufenthalt Ihres Gastes. • Sie halten sich nicht in Deutschland auf aufgrund: • einer Duldung, • einer Fiktionsbescheinigung, • einer Aufenthaltsgestattung, • eines Visums, • oder einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis. • Sie erhalten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch.
So läuft es ab
• Sie melden sich per E-Mail bei der zuständigen Stelle und schildern Ihr Anliegen • Die zuständige Stelle informiert Sie über das Verfahren sowie die notwendigen Unterlagen und Nachweise und vereinbart einen Termin mit Ihnen. • Sie kommen persönlich zu dem Termin und machen alle notwendigen Angaben vor Ort. • Die zuständige Stelle prüft anhand Ihrer Angaben, ob Sie fähig sind, den Lebensunterhalt der einreisenden Person zu sichern. Falls Unterlagen oder Informationen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese von Ihnen nach. • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Verpflichtungserklärung. • Sie unterschreiben die Verpflichtungserklärung. • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an die einreisende Person.
Gut zu wissen
Wenn Sie einer Person helfen möchten, ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für über 90 Tage zu bekommen, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen, wenn die Person es nicht selbst kann. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ernährung, Wohnung, Bekleidung, medizinische Versorgung sowie die Kosten für eine Rückreise in das Heimatland. Ihre Verpflichtungserklärung gilt dann im Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums und einer Aufenthaltserlaubnis als Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Hamburg?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Hamburg erledigen?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.