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Waffenschein beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenschein beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Polizei Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Polizei Hamburg

Grüner Deich 1, 20097 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Waffenbesitzkarte und Waffenschein • Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person) • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)

Voraussetzungen

• Sie haben einen Waffenschein, der bald seine Gültigkeit verliert. • Die Verlängerung kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung weiterhin erfüllen. • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe (zum Beispiel Waffenbesitzkarte) • Sie sind mindestens 18 Jahre alt • Es ist notwendig, dass Sie Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis) • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition, • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten

So läuft es ab

• Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. • Die zuständige Behörde verlängert den Waffenschein, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Fristen

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden: • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID). Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw.

Gut zu wissen

Der Waffenschein ermöglicht es Ihnen, eine Waffe außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, Ihrer Geschäftsräume, Ihres eigenen befriedeten Besitztums (wie zum Beispiel Ihr eigener Garten) oder einer Schießstätte zu tragen. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein mit sich führen und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der Waffenschein wird für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen ausgestellt. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Beide Scheine werden nur befristet erteilt. Wenn Ihr Waffenschein abläuft, können Sie bei Bedarf eine Verlängerung beantragen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Waffenschein beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Polizei Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Waffenschein beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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