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Wohnsitz abmelden in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Hamburg bei: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg

Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42881-5276

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42804-5252

Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Benötigte Unterlagen

Legen Sie folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich persönlich vor Ort abmelden: • gültige Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Pass sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass im Original vorlegen. Reichen Sie folgende Unterlagen ein, wenn Sie sich schriftlich in Papierform per Post abmelden: • Abmeldeformular • Kopie der gültigen Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren

Voraussetzungen

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnng in Deutschland beziehen oder länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie von der Person abgemeldet werden, aus deren Wohnung Sie ausziehen. Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich ohne Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten abmelden. Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung über Ihre Wohnungsabmeldung.

So läuft es ab

Sie können sich persönlich bei der zuständigen Stelle abmelden: • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor. • Sie melden Ihren Wohnsitz ab. • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet. • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert. • Sie erhalten eine Meldebestätigung. Sie können sich schriftlich in Papierform per Post abmelden: • Sie füllen das Abmeldeformular aus und unterschreiben es. • Sie senden das Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises an die zuständige Stelle. • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet. • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert. • Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 5 Minuten.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg, Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Hamburg online?
Ja — Hamburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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