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Nebenwohnsitz anmelden in Hamminkeln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Hamminkeln bei: Bürgeramt / Meldebehörde. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Gebühren (amtlich)

Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige erweiterte Meldebescheinigung erhalten, wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen. Eine erweiterte Meldebescheinigung können Sie online oder vor Ort im Bürgerbüro beantragen. • Elektronische Wohnsitzanmeldung • Online-Terminvergabe

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, müssen Sie sich nach § 17 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich. Bitte achten Sie darauf, die vorgeschriebene Frist nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen. Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe (wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) aller zuziehenden Personen (zur Angabenüberprüfung und Adressenänderung) mit. Zwecks Datenüberprüfung legen Sie auch bitte alle standesamtlichen Urkunden, wie Geburtsurkunde und Eheurkunde vor. Zusätzlich ist ab dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG bei Anmeldung vorzulegen. Sollten Sie selber keine Zeit haben im Bürgerbüro vorstellig zu werden, füllen Sie bitte die Vollmacht zur Abgabe des Meldescheins sowie den Meldeschein vorab aus und geben diese Formulare unterschrieben mit Ihrem Personalausweis der schriftlich bevollmächtigten Person mit. Ablauf elektronische Wohnsitzanmeldung Verfahrensablauf der elektronischen Wohnsitzanmeldung: • Sie loggen sich im Serviceportal des Online-Dienstes mit Ihrer Bund-ID ein und authentifizieren Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. • Sie erhalten im Online-Dienst Zugriff auf Ihre im Melderegister gespeicherten Daten und können online Ihre Anschrift aktualisieren sowie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hochladen. • Die Stadt Hamminkeln prüft Ihre Angaben als Meldebehörde. • Sie erhalten eine E-Mail an die in Ihrem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, wenn die Stadt Hamminkeln als Meldebehörde Ihre Daten überprüft hat. Anschließend können Sie Ihre digitale Meldebescheinigung herunterladen.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Hamminkeln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige erweiterte Meldebescheinigung erhalten, wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Hamminkeln erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Bürgeramt / Meldebehörde. Die Standorte in Hamminkeln finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Hamminkeln online?
Für Hamminkeln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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