Reisepass beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
- Bürgeramt Bemerode · Hannover
Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover
Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- Bürgeramt Linden · Hannover
Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover
Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover
Lister Str. 10, 30163 Hannover
Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- Bürgeramt Döhren · Hannover
Peiner Str. 9, 30519 Hannover
+49 511 168-32000
buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
Gebühren (amtlich)
• 37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit sechs Jahre). • 70,00 Euro für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeit zehn Jahre). • Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Als Gebühr fallen hier zusätzlich 32,00 Euro an. • Reisen Sie viel und reichen die Seiten Ihres Reisepasses nicht aus? Für zusätzlich 22,00 Euro erhalten Sie einen Reisepass mit 48 statt mit 32 Seiten. Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC). • 15,00 Euro für einen Direktversand. Der Direktversand kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Über die Einzelheiten informieren wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Benötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Voraussetzungen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen.
So läuft es ab
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Der Reisepass kann nur persönlich in den Bürgerämtern beantragt werden. Die Antragsstellung findet direkt am Bedienplatz statt. Sie können den Reisepass nicht direkt mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Nach Fertigstellung können Sie Ihren Reisepass in dem Bürgeramt abholen, in dem Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung benötigen wir Ihren bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass. Sie können jemanden für die Abholung bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht Ihren bisherigen und einen eigenen Ausweis.
Bearbeitungsdauer
Von der Beantragung bis zur Abholung planen Sie bitte mindestens vier Wochen ein. Die Herstellung von Express-Reisepässen dauert in der Regel drei bis vier Arbeitstage. Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden. In bestimmten Zeiten (z.B. vor Schulferien, Feiertagen etc.) kann sich die Bearbeitungszeit weiter erhöhen. Sie können sich online informieren , ob Ihr Reisepass bereits fertig ist und abgeholt werden kann. Dazu benötigen Sie die Seriennummer des von Ihnen beantragten Reisepasses. Die Seriennummer finden Sie auf Ihrer Gebührenquittung.
Gut zu wissen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?
| Hannover | 37,50 € / 70,00 € / 32,00 € / 22,00 € |
| Niedersachsen | 6,00 € – 124,00 € |
| Deutschland (10.078 Städte) | 1,50 € – 124,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Reisepass beantragen“ in Hannover?
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Hannover erledigen?
Geht „Reisepass beantragen“ in Hannover online?
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Reisepass beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.