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Eheschließung anmelden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Hannover bei: - Eheschließungen · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 75,00 € / 50,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Eheschließungen · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-42958

32.31.1@Hannover-Stadt.de

Gebühren (amtlich)

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro • bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro • bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt. Die Anmeldung der Eheschließung ist gebührenpflichtig.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes. Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft. Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: • die Eheurkunde oder • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie • die Sterbeurkunde des früheren Partners. Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: • alle Heiratsurkunden • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: • Geburtsurkunden der Kinder. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) • Geburtsurkunde • Ehefähigkeitszeugnis • Fremdsprachige Urkunden Hinweise: Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden: • volljährige Personen Weitere Voraussetzungen: • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

So läuft es ab

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen. • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen. • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch. Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen. • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen. • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu aber eine besondere schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners; bitte sprechen Sie in diesem Fall das Standesamt an. • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Gut zu wissen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Allgemeine Informationen Die Anmeldung zur Eheschließung ist für die Trauung zwingend erforderlich und der erste formale Schritt auf dem Weg zur Ehe. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt erfolgen, die Anmeldung hierzu muss hingegen beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden. Weil im Rahmen der Anmeldung verschiedene Unterlagen zu beschaffen und auch – abhängig von der Einzelfallkonstellation – andere Behörden zu beteiligen sind, kann dieses …

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover75,00 € / 50,00 €
Niedersachsen7,50 € – 500,00 €
Deutschland (5.473 Städte)5,00 € – 500,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Eheschließungen · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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