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Wohnberechtigungsschein beantragen in Heidenheim an der Brenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Heidenheim an der Brenz bei: Liegenschaften · Heidenheim an der Brenz — Gebühr laut amtlicher Angabe: 5,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Heidenheim an der Brenz

Liegenschaften · Heidenheim an der Brenz

Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz

07321 327-1512

liegenschaften@heidenheim.de

Gebühren (amtlich)

je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung 5 Euro

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Benötigte Unterlagen

Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem: • Personalausweis • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, zum Beispiel • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Heidenheim an der Brenz — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

So läuft es ab

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen. Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Gut zu wissen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Heidenheim an der Brenz im Vergleich?

Heidenheim an der Brenz5,00 €
Baden-Württemberg5,00 € – 28,00 €
Deutschland (8.707 Städte)5,00 € – 50,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Heidenheim an der Brenz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung 5 Euro
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Heidenheim an der Brenz erledigen?
Zuständig ist: Liegenschaften · Heidenheim an der Brenz, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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