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Wohnberechtigungsschein beantragen: Voraussetzungen, Kosten & Dauer

Umzugskartons mit Schlüsseln in einer hellen Wohnung — Wohnsitz ummelden
Symbolbild · KI-generiert
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Wohnungsamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Der Schein weist nach, dass Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen dürfen — die maßgeblichen Einkommensgrenzen regeln die Bundesländer unterschiedlich. Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt finden Sie auf dieser Seite direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 5,00 € und 50,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8707 Städte, davon 2852 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Wohnberechtigungsschein beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) Sie können den Antrag online stellen oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post. • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind. • Einkommenserklärung Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. • Einkommensbescheinigung Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. • Ausweisdokumente (in Kopie) von allen Personen, die im Antrag genannt sind • zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis • Partnerschaftserklärung Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie) Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde • Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie) • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie) zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss • Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie) Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche • Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie) • Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie) Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums • Falls Sie Ausländer/in sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie) Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.

Wie lange dauert es?

• Wohnberechtigungsschein-Abfrage Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen. • Einhaltung der Einkommensgrenzen Welchen WBS Sie erhalten, ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. • Maximale Größe der Sozial-Wohnung Grundsätzliche Regelung: Je ein Wohnraum pro Person. • Beispiel: Einem Ehepaar mit drei Kindern steht maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu. Ausnahme-Regelung: • Einzelpersonen dürfen bis zu 50 qm in Eineinhalb- oder 2-Zimmer-Wohnungen bewohnen. • Zusätzlicher Wohnraum ist im Einzelfall möglich bei besonderen persönlichen/beruflichen Bedürfnissen oder Härtefällen (zum Beispiel eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen). • Für Personen ab 65 Jahren gilt: Bei Freigabe einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin, erhalten Sie einen WBS für eine 2-Zimmer-Wohnung. • Liegt eine berufliche Notwendigkeit vor, ist ein separater Wohnraum möglich zur Sicherung der Existenz. • Anerkennung für einen WBS mit besonderem Wohnbedarf Es gibt Sozial-Wohnungen, die nur an WBS-Inhaber/innen mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Ein besonderer Wohnbedarf kann anerkannt werden, wenn der/die Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist und eine der folgenden Bedingungen erfüllt: • Es liegen unzureichende Wohnverhältnisse bei Haushalten mit Kindern vor, wenn nicht mindestens folgende Anzahl an Wohnräumen zur Verfügung steht: Bei 2 Personen - mindestens 1 Wohnraum / bei 3 Personen - mindestens 2 Wohnräume / bei 4-5 Personen - mindestens 3 Wohnräume / bei 6 und mehr Personen - mindestens 4 Wohnräume. • Schwerbehinderung: Ihr Grad der Behinderung beträgt 50 oder mehr und es liegen ungeeignete Wohnverhältnisse vor. • Unterbringung in Notunterkünften: Personen, die in sozialen Einrichtungen (zum Beispiel in Frauenhäusern oder Zufluchtswohnungen) untergebracht sind. • Personen über 65 Jahre, die eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben (mehr Zimmer als Haushaltsangehörige). • Unverschuldeter Wohnungsverlust: Personen, die unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen (zum Beispiel wegen eines bauordnungsrechtlichen Verbots oder zum Ende eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses). • Leistungsempfänger/innen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung): Personen, die vom JobCenter/Sozialamt eine Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben. • Staatsangehörigkeit • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder • Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder • Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist. • Sie sind mindestens 18 Jahre alt Ausnahmen können Sie mit der zuständigen Behörde klären. • Längerer Aufenthalt in Berlin Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend (mind. 11 Monate) in Berlin aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen.

Wohnberechtigungsschein beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)25,00 € / 20,00 € / 45,00 €Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)7,50 € / 20,00 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe Details08.07.2026
Leipzig (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)25,00 €Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)40,00 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)25,00 € / 20,00 € / 45,00 €Online-Dienst08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)10,00 € / 5,00 €08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)25,00 € / 20,00 € / 45,00 €Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe Details08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)5,00 €08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)10,00 € / 20,00 €Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)40,00 €08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)10,30 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)20,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)10,00 € / 25,00 €08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)siehe Details08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)40,00 € / 18,00 € / 25,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 5,00 € und 50,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Wohnungsamt / Bürgeramt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Wohnberechtigungsschein beantragen“ online?
In 2852 von 8707 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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