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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Heilbronn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Heilbronn bei: Belehrungen (Infektionsschutz) · Heilbronn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Heilbronn

Belehrungen (Infektionsschutz) · Heilbronn

Bahnhofstraße 2, 74072 Heilbronn

+49 7131 56 3540

gesundheitsamt@heilbronn.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten für die Durchführung einer Belehrung betragen 30,00 Euro. Eine Onlinebezahlung ist mit folgenden Zahlungsmitteln möglich: • PayPal • Kreditkarte • Giropay Sollten Sie die Belehrung für ein Praktikum oder für die Ausführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen, ist die Belehrung kostenlos.

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Benötigte Unterlagen

• bei Belehrung in Präsenz: gültiger Ausweis mit Bild, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis • bei Online-Belehrung: Service-Konto auf www.service-bw.de , sowie elektronischer Personalausweis oder digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses (in bmp-, jpg-, png-, tif- oder tiff-Format)

Voraussetzungen

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden. Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten. Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Vereinfachte Belehrung Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

So läuft es ab

Für die Belehrung müssen Sie entweder einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vor Ort vereinbaren („Belehrung in Präsenz“) oder Sie machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich online belehren zu lassen („Online-Belehrung “). Nach der Belehrung – sowohl in Präsenz als auch online - wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme. Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat. Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, vor allem darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen verboten ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein.

Gut zu wissen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Heilbronn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten für die Durchführung einer Belehrung betragen 30,00 Euro. Eine Onlinebezahlung ist mit folgenden Zahlungsmitteln möglich: • PayPal • Kreditkarte • Giropay Sollten Sie die Belehrung für ein Praktikum oder für die Ausführung einer ehrenamtlichen … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Heilbronn erledigen?
Zuständig ist: Belehrungen (Infektionsschutz) · Heilbronn, Bahnhofstraße 2, 74072 Heilbronn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Heilbronn online?
Für Heilbronn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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