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Namensänderung beantragen in Heilbronn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Heilbronn bei: Steuerabteilung · Heilbronn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Heilbronn

Steuerabteilung · Heilbronn

Marktplatz 7, 74072 Heilbronn

+49 7131 56 2730

steuern@heilbronn.de

Stadt Heilbronn

Marktplatz 7, 74072 Heilbronn

07131 56 0

posteingang@heilbronn.de

Gebühren (amtlich)

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

Gut vorbereitet zum Amt

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Voraussetzungen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen. Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein: • Heirat • Scheidung • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Gut zu wissen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Heilbronn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Heilbronn erledigen?
Zuständig ist: Steuerabteilung · Heilbronn, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Heilbronn online?
Für Heilbronn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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