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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Helmstedt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Helmstedt bei: Landkreis Helmstedt: 53.13 - Infektionsschutz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Helmstedt

Landkreis Helmstedt: 53.13 - Infektionsschutz

Elzweg 19, 38350 Helmstedt

+49 5351 121-1413

infektionsschutz@landkreis-helmstedt.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten für die Belehrung betragen derzeit 28,45 €. Die Kosten für eine Zweitschrift betragen derzeit 15,45 €. (Bitte nehmen Sie vor Nutzung des Online-Services Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Sie erhalten dort das nötige Passwort.) Belehrungen für folgende Personen sind kostenfrei: • Schülerinnen/Schüler in Einrichtungen, die eine Bescheinigung nach § 43 lfSG für eine Bildungsmaßnahme zum Umgang mit Lebensmitteln für ein Praktikum benötigen. Erläuterung: Dies bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen, beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen sowie auf Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr, solange dieses nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist, für verbindliche Schulveranstaltungen, für die eine Bescheinigung entsprechend § 43 lfSG benötigt wird. • Arbeitssuchende, die eine Bescheinigung nach § 43 IfSG für eine Umschulungsmaßnahme benötigen. • Bürgerinnen und Bürger, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten. Den Antrag auf Kostenbefreiung finden Sie unter "Dokumente" unten auf dieser Seite. Bitte laden Sie diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgefüllt in Ihrem Online-Antrag hoch. Nur Vordrucke vom Landkreis Helmstedt, abgestempelt von der Bildungseinrichtung, werden als Nachweis für die Kostenbefreiung anerkannt.

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Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Allgemeine Informationen Die Belehrung erfolgt über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen, welches über den o.g. Link (s. Kasten am Beginn der Seite) zu erreichen ist. Bitte registrieren Sie sich dafür mit dem Servicekonto, über das gegebenenfalls auch kommuniziert werden kann. Die Belehrung erfolgt durch Videos mit Erläuterungen, die in verschiedenen Sprachen gewählt werden können.

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Helmstedt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten für die Belehrung betragen derzeit 28,45 €. Die Kosten für eine Zweitschrift betragen derzeit 15,45 €. (Bitte nehmen Sie vor Nutzung des Online-Services Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Helmstedt erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Helmstedt: 53.13 - Infektionsschutz, Elzweg 19, 38350 Helmstedt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Helmstedt online?
Für Helmstedt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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