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Einbürgerung beantragen in Herborn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Herborn bei: Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten · Herborn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Herborn kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten · Herborn

Hauptstraße 39, 35745 Herborn

02772 708-0

info@herborn.de

Lahn-Dill-Kreis - Fachbereich 1 - 15 Kreisordnungsbehörden, Verkehr - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen · Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

06441 407-2310

abh@lahn-dill-kreis.de

Regierungspräsidium Gießen - Abteilung II - Arbeitsschutz und Inneres - Dezernat 21 - Einbürgerung und Hoheitsverwaltung

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7, 35390 Gießen, Universitätsstadt

+49 641 303-0

poststelle@rpgi.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

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Voraussetzungen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen. Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krimmel 02772/708272 Frau Nill-Schütz 02772/708240 Frau Thielmann 02772/708241

So läuft es ab

Ab 01.10.2025 können Sie online einen Basisantrag auf Einbürgerung stellen. Sie gelangen über den folgenden Link zum Online-Formular: https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA Für die eigentliche Antragstellung ist es aber, wie bisher, unumgänglich einen Termin für ein persönliches Gespräch bei uns zu vereinbaren. Zum Einen, um die vor uns abzulegenden Unterschriften (Erklärung, dass aus dem Online Formular jetzt nach Beratung ein Einbürgerungsantrag werden soll) und um die Abgabe aller notwendigen, persönlichen Erklärungen zu tätigen. Zu diesem Termin müssen alle benötigten Dokumente im Original mitgebracht werden.

Wie stehen die Gebühren in Herborn im Vergleich?

Herborn255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Herborn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Herborn erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten · Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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