Geburtsurkunde beantragen in Herborn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Herborn
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten · Herborn
Hauptstraße 39, 35745 Herborn
02772 708-0
info@herborn.de
Gebühren (amtlich)
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“ • Auskunft über die Geburtsuhrzeit: 6,00 € • Auskunft aus den Sammelakten: nach Zeitaufwand
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Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Anträge können stellen: • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Weitere Voraussetzungen: • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Hinweis: Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
So läuft es ab
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen: • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Beantragung per Post oder Fax: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen. Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck). Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen.
Bearbeitungsdauer
• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten. Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage. Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Gut zu wissen
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen: • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und • Sterbeurkunden ausstellen wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat. Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen. Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen: • der Betroffene selbst, • sein Ehepartner , bzw.
Wie stehen die Gebühren in Herborn im Vergleich?
| Herborn | 12,00 € / 6,00 € |
| Hessen | 6,00 € – 12,00 € |
| Deutschland (9.785 Städte) | 1,60 € – 110,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Herborn?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Herborn erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Herborn online?
Weitere Behördengänge in Herborn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.